Impfungen gegen Covid-19 in Thüringen
-
Terminvergabeportal
-
Terminvergabe - Anleitung auf Englisch
-
Corona-Impfungen - Informationen für Patienten in Leichter Sprache
-
Corona-Impfungen - Informationen für Patienten in Deutscher Gebärdensprache
-
Impfaufklärung mehrsprachig
-
Impfstoffe und Impfabstände
Informationen zu Grundimmunisieung und Auffrischungsimpfung
Impfen in den Arztpraxen möglich
- Online-Buchung unter: www.impfen-thueringen.de
- Telefon-Buchung: 03643 49 50 49 0 (Mo - Fr von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Impfstoffe
Wie wirksam ist die Impfung?
Aufklärungsblätter Impfstoffe
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Nebenwirkungen
Wer haftet bei Schäden?
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar.
Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.
BMG (21.12.20)