Für Ihre Gesundheit

kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Patientenunterlagen gesucht:

Anfragen zum Verbleib Ihrer Unterlagen richten Sie bitte an die Landesärztekammer Thüringen per E-Mail: meldewesennoSpam@laek-thueringen.de

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Vorname und Name sowie Praxisort des Arztes (z. B. Mühlhausen)
  • Fachgebiet des Arztes (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, Internist etc.)
  • Name und Vorname des Patienten
  • Telefonnummer für Rückfragen

Übersicht Anliegen und Zuständigkeiten

Eine Übersicht zu Anliegen und Zuständigkeiten finden Sie hier (pdf-Datei).

    Wie kann Ihnen die KV Thüringen helfen?

    Die KV Thüringen hilft Ihnen weiter, bei der Suche nach dem richtigen Arzt bzw. Psychotherapeuten - und zwar sowohl während als auch außerhalb der Sprechzeiten. Wir halten keine Sprechstunden im Haus der KV Thüringen vor. Nutzen Sie dafür unsere Arztsuche der KV Thüringen.

    Fragen? Dann nehmen Sie mit uns über das Online-Formular Kontakt auf. Bitte füllen Sie es vollständig aus, sodass wir Sie, wenn nötig, auch kontaktieren können. Vielen Dank.


    Wobei hilft Ihnen Ihre Krankenkasse?

    Ihre Krankenkasse ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen, die Kassenleistungen betreffen: Wird diese Untersuchung oder Behandlung von der Kasse gezahlt? Wie ist es mit Zuzahlungen, z. B. für verordnete Arzeimittel? Auch mit Fragen zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder der Auflistung Ihrer bisher in Anspruch genommenen Kassenleistungen (Patientquittung) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

    Welche Leistungen zahlen die Kassen?

    Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten Leistungen zum Gesundheitsschutz, die laut Sozialgesetzbuch (SGB V) auf ein wirtschaftliches, angemessenes, notwendiges und zweckmäßiges Maß begrenzt sein sollen. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von Krankenkassen-Leistungen, der von Ärzten und Krankenkassen-Vertretern ständig erweitert wird. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Darüber hinaus bieten Krankenkassen interessante besondere Leistungen, um den Schutz bei Krankheit nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.

    Die private Krankenversicherung trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen. Dabei haben die Versicherten freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern. Je nach Ausgestaltung des Vertrags können alternative Behandlungsmethoden hinzukommen.

    Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Erkrankung immer auf Kassenkosten behandelt werden. Auch die Standard-Impfungen und -Vorsorgen sind Kassenleistungen.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Leistung Kassenleistung ist, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse, da die Kassen mit speziellen Leistungen unterschiedlich umgehen.

    Wann hilft Ihr Arzt/Psychotherapeut?

    Die Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis ist der kompetenteste Ansprechpartner bei allen medizinischen Fragen:

    • Wie kann ich Erkrankungen vorbeugen?
    • Was tun bei aktuen oder chronischen gesundheitlichen Beschwerden?
    • Bin ich arbeitsfähig?