Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (auch GKV-Spargesetz genannt) beschlossen.
Einsparungen treffen den ambulanten Bereich hart.
Was bedeutet das für Sie als Patientin und Patient konkret?
Drei Milliarden Euro weniger: Damit bricht die Finanzierung für 46 Millionen Behandlungsfälle weg. Wir können deshalb nicht mehr dasselbe leisten wie bisher.
Ab 2027 muss das Angebot im ambulanten Bereich (hausärztliche und fachärztliche Versorgung) einschränkt werden.
Konkret heißt das: weniger Termine, kürzere Sprechstunden.