Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten Leistungen zum Gesundheitsschutz, die laut Sozialgesetzbuch (SGB V) auf ein wirtschaftliches, angemessenes, notwendiges und zweckmäßiges Maß begrenzt sein sollen. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von Krankenkassen-Leistungen, der von Ärzten und Krankenkassen-Vertretern ständig erweitert wird. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Darüber hinaus bieten Krankenkassen interessante besondere Leistungen, um den Schutz bei Krankheit nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.
Die private Krankenversicherung trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen. Dabei haben die Versicherten freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern. Je nach Ausgestaltung des Vertrags können alternative Behandlungsmethoden hinzukommen.
Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Erkrankung immer auf Kassenkosten behandelt werden. Auch die Standard-Impfungen und -Vorsorgen sind Kassenleistungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Leistung Kassenleistung ist, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse, da die Kassen mit speziellen Leistungen unterschiedlich umgehen.