Früh erkannt - Gefahr gebannt
Durch Vorsorge und Impfen können Sie Erkrankungen vermeiden. Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen es Ihrem Arzt, bei auftretenden Erkrankungen rechtzeitig Therapien einzuleiten. Hier erhalten Sie dazu nützliche Informationen.
Dokumentation im Gelben Heft
Gesetzlich versicherte Kinder haben vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Ab Januar 2026 werden diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell im „Gelben Heft“ vermerkt, dem zentralen Vorsorgeheft für Kinder in Deutschland. Damit werden neben den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen Z1-Z6 standardmäßig dokumentiert und die Zeitintervalle der Untersuchungen eindeutig geregelt.
Aktualisierte Hefte und Einlegeblätter für Bestandshefte
Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2026 geboren werden, erhalten das Gelbe Heft in neuer Auflage, das heißt, dass die Z1-Z6 bereits ergänzt sind. Alle anderen Eltern erhalten von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt ein Einlegeblatt für das Gelbe Heft ihres Kindes.